In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, gilt von 22 Uhr bis 5 Uhr eine Ausgangssperre.
In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, gilt von 22 Uhr bis 5 Uhr eine Ausgangssperre.