Corona aktuell - Nachtfischen
CoronaIn Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, gilt von 22 Uhr bis 5 Uhr eine Ausgangssperre. Der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung ist in dieser Zeit nur in begründeten Fällen gestattet. Das Angeln zählt hier nicht dazu. Während der nächtlichen Ausgangssperre zwischen 22 Uhr bis 5 Uhr ist das Angeln daher verboten. Die nächtliche Ausgangssperre ist damit grundsätzlich auch für Fischereiaufseher bindend.
Der Fischereiverbände waren seit Beginn der Pandemie dabei, verträgliche Lösungen hinsichtlich der Einschränkungen für die Fischerei zu fordern. Wir haben uns mehrfach mit Nachdruck an Politik und Behörden gewandt. Auch wenn dabei nicht alle Wünsche und Forderungen der Fischerei Berücksichtigung fanden, konnte eine Menge erreicht werden. Nach anfänglichen Restriktionen blieb folgendes soweit wie möglich erlaubt:
- Ausübung der Angelfischerei
- Durchführung von Besatzmaßnahmen,
- Ausbildung und Durchführung der Fischerprüfung